Überweisung
Die Überweisung eines Patienten zur CT- Untersuchung erfolgt durch den für die jeweilige Erkrankung des Patienten zuständigen Facharzt, durch eine Fachambulanz oder durch seinen Hausarzt in schriftlicher Form. Die Überweisungen für GKK- BVA- und ÖBB-Patienten (BVA und ÖBB ausgenommen Wahlärzte) zu CT- Untersuchungen sind von der Chefarztpflicht befreit, wenn die Überweisung durch einen Facharzt oder durch eine Fachambulanz erfolgt. Auch die Überweisung durch den praktischen Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin) bedarf keiner Chefarztbewilligung, wenn eine Empfehlung durch einen Facharzt oder eine Fachambulanz vorliegt.
Ausnahme: bei Patienten mit BVA- oder ÖBB-Sozialversicherung. Bei diesen ist auch die Überweisung durch den praktischen Arzt bewilligungsfrei, wenn dieser in einem direkten Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen steht.
Daneben kann die Zuweisung auch auf jedem anderen Überweisungsschein der Krankenkassen oder auch durch Privatüberweisungsscheine erfolgen.
In allen anderen Fällen benötigt der Patient des praktischen Arztes (Arzt für Allgemeinmedizin) eine chefärztliche Bewilligung, die auch per Fax eingeholt werden kann und auf dem Überweisungsschein des Arztes (bzw. auf dessen gefaxtem Überweisungsschein) vom Chefarzt vermerkt wird. Die entsprechenden Faxnummern der Krankenkassen-Bewilligungsstellen sind im Folgenden angegeben. Bitte vergessen Sie nicht die Rückfaxnummer anzugeben, damit Ihre Krankenkasse weiß, wohin sie die bestätigte Überweisung übermitteln soll. Die Bewilligung per Fax kann natürlich auch von Ihrem praktischen Arzt oder von unserem Institut aus für Sie durchgeführt werden. Von uns ausgegebene bzw. versandte Überweisungsscheine liegen bei den Ärzten auf bzw. können jederzeit bei unseren Instituten angefordert werden.
Faxnummern für Bewilligung:
GKK (0316) 8035-1730
SVA (0316) 6004-516
BVA (0316) 717240/995
SVB (0316) 343-8400
KFA (0316) 872-5909
ÖBB (0316) 711332-44
Der Untersuchungstermin wird von der Ordination des zuweisenden Arztes, vom Patienten selbst zumeist telefonisch oder durch Vorsprache vereinbart (siehe unter „Anmeldung & Kontakt„).
Patienten von Krankenhäusern, Sanatorien oder Privatkliniken oder von anderen Institutionen benötigen keine chefärztliche Bewilligung, da sie nicht unter die Kategorie „ambulanter Patient“ fallen. Die Abrechnung erfolgt bei diesen Patienten direkt mit der jeweiligen Krankenanstalt oder im Falle der Privatuntersuchung mit dem Patienten selbst.
Befund- und Bildübermittlung, Bildarchivierung
Bildarchivierung
Unser Institiut ist in das Marc-Bildarchivierungssystem der steirischen Krankenanstalten Gesellschaft (KAGES) eingebunden d.h. sämtliche Bilder unseres Zentrums sind in den an das Marc angeschlossene Institutionen einsehbar. In sämtlichen Häusern und Ambulanzen der KAGES können die behandelnden Ärzte die Bilddaten über Eingabe des Patientennamens betrachten. Weiters in das Marc-System eingebunden sind mehrere Fachärzte, die Krankenhäuser der Barmherzigen Brüder in Graz, das Krankenhaus der Elisabethinen in Graz, die GKK-Ambulatorien und andere CT- Institute in der Steiermark. Dadurch ist ein universeller Bildaustausch möglich.
Umgekehrt stehen uns auch die Bilddaten aus den KAGES-Krankenhäusern, aus den anderen Krankenhäusern und aus den CT- Instituten der Steiermark zur Verfügung und können dort jederzeit angefordert werden.
Die schriftlichen Befunde werden wie vorgeschrieben am Institut über Jahrzehnte aufbewahrt.
Befund- und Bildübermittlung
Die Befunde können auf folgende Weise dem Patienten oder seinem Arzt übermittelt werden:
- per Post
- per FAX
- über telefonische oder persönliche Auskunft an Berechtigte
- über Einspeisung des Befundes in das Medical-Net oder das DaMe-System
Die Bilder können in unterschiedlicher Form übermittelt werden:
- als hochwertige Papierausdrucke
- als Filme
- in Form einer CD, die auf jedem PC betrachtet werden kann
- oder in einer Kombination aus den genannten Methoden
- jede Untersuchung wird routinemäßig im Marc-System archiviert
- weiters Direktbildübertragung auch nach entsprechender Taillierung über das Teleimage-System in die PCs sämtlicher Ordinationen oder Institute (ein Servicetechniker richtet auf Anfrage bei uns einen entsprechenden Link am Ordinations- oder Institutionscomputer ein). Die Bilder der Untersuchungen von Patienten aus den jeweiligen Ordinationen können dann jederzeit abgerufen werden.